Tarifbindung zuerst prüfen
Tarifverträge binden nach dem Tarifvertragsgesetz die Mitglieder der Tarifparteien und Arbeitgeber, die selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Für dich heißt das: Ob in einem Zulieferbetrieb, einem Maschinenbauer oder einer Handwerkswerkstatt ein Tarif gilt, hängt von der Mitgliedschaft des Betriebs ab. Die Anzeige verrät das selten. Frag deshalb direkt, nach welchem Tarif eingruppiert wird und in welche Stufe.
Typische Gehälter für häufige Stellen:
Schicht, Programmieren, Verantwortung
- Zuschläge für Spät-, Nacht- und Wochenendschichten
- CNC-Programmierung statt reiner Maschinenbedienung
- Einrichten und Umrüsten mehrerer Maschinen
- Instandhaltung mit Rufbereitschaft
- Montage beim Kunden mit Auslöse und Reisezeit
Gespräch vorbereiten
Nimm deine letzte Gehaltsabrechnung als Grundlage und rechne sie auf das Jahr hoch, mit allen Zuschlägen der letzten Monate. So erkennst du, ob ein Angebot mit höherem Grundlohn und weniger Zuschlägen wirklich mehr bringt. Frag nach der Probezeit, nach Weihnachts- und Urlaubsgeld und nach der Regelung für Mehrarbeit. In Betrieben mit Schichtsystem lohnt die Frage, wie oft Wechsel zwischen Früh, Spät und Nacht stattfinden und wie viel Vorlauf der Schichtplan hat.
Wann sich ein Wechsel lohnt
Ein Wechsel lohnt sich meist dann, wenn er dir neben mehr Geld auch neue Fähigkeiten bringt, etwa Programmieren statt reiner Bedienung oder Instandhaltung statt Montage am Band. Diese Fähigkeiten erhöhen deinen Marktwert beim nächsten Schritt. Vergleiche deshalb nicht nur den Lohn, sondern auch die Maschinen, die Steuerungen und die Weiterbildungsmöglichkeiten im neuen Betrieb.
Besonderheiten der Zeitarbeit
Viele Anzeigen stammen von Personaldienstleistern und nennen einen Stundenlohn im Titel. In der Arbeitnehmerüberlassung gilt grundsätzlich gleiche Bezahlung wie für Stammbeschäftigte im Einsatzbetrieb. Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit darf davon beim Entgelt in den ersten neun Monaten eines Einsatzes abweichen. Längere Abweichungen sind nur unter weiteren Bedingungen erlaubt.
Für den Vergleich heißt das: Rechne mit dem Stundenlohn, den tatsächlichen Wochenstunden und den Zuschlägen. Frag auch, wie Fahrten zum Einsatzbetrieb und einsatzfreie Zeiten bezahlt werden. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde ist die absolute Untergrenze.
Wer zwei Angebote vergleicht, sollte außerdem die Entfernung zum Betrieb einrechnen. Eine längere Anfahrt kostet Zeit und Geld, gerade im Schichtbetrieb mit Nachtschichten und ungünstigen Verbindungen.